Es ist ein verbreiteter Irrglaube, das man durch Installation einer Drainage auf die Horizontalsperre verzichten kann. Eine Drainage kann möglicherweise Stauwasser (Druckwasser) außen vor der Wand beseitigen aber keine Kapillarfeuchte abstellen. Außerdem muss bei der Abdichtungsplanung stets die Bauweise berücksichtigt werden.
Haus, alte Bauweise
Bei Kellern der alten Bauweise haben nicht nur die Außenwände, sondern auch die tragenden Innenwände, Kontakt zu feuchtem Erdreich. Deshalb können hier auch die tragenden Innenwände Wasser aufnehmen und kapillar nach oben transportieren (aufsteigende Feuchtigkeit). Das kann auch die vertikale Außenabdichtung nicht verhindern, da die Wände auch unter dem Betonboden Kontakt zum nassen Erdreich haben. Auch eine außen, vor der Wand, verlegte Drainage kann allenfalls Stauwasser verhindern . Das Erdreich bleibt feucht und die kapillare Wasseraufnahme bleibt auch erhalten.
Haus, neue Bauweise
Kellerinnenwände (tragende Mittelwände) auf fundamentüberdeckenden Bodenplatten (neue Bauweise) benötigen keine Horizontalsperren, da sie keinen Kontakt zum Erdreich haben.Wenn dort jedoch die Hohlkehle fehlt, ist der Wassereintritt in die Wand vorprogrammiert. Kapillarwasser kann im Mauerwerk vom Fundamentbereich, bis in obere Stockwerke des Wohnbereichs aufsteigen.
Es gilt grundsätzlich:
Eine Abdichtung muss den Wassereintritt in die Wand verhindern, nicht den Wasserschaden verstecken! Denn Sie wollen doch eine trockene und warme Wand. Keine zeitweise trockene, immer kalte Putzoberfläche, hinter der das versteckte Wasser noch höher steigt! Sie wollen auch nicht, durch eine nasse Wand mit schlechter Wärmedämmung, das Erdreich heizen! Eine fehlerfreie Wandabdichtung benötigt auch keinen zusätzlichen Spezialputz, weil kein verbleibender Restschaden versteckt werden muss!


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